Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten (TOM)

Um die Anforderungen aus Art. 32 DSGVO zu erfüllen, gibt es verschiedene Herangehensweisen, z.B.:

  • BSI-Grundschutz
  • ISO/IEC 27001
  • Bausteine im Standard-Datenschutzmdell

Da das Gesetz lediglich fordert, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen haben, müssen Unternehmen selbst bewerten, was geeignet ist.

Sie haben lediglich zusätzlich zu berücksichtigen, dass

  • der Stand der Technik beachtet wird und
  • das Schutzniveau dem Risiko für die Daten entspricht.

Wir helfen Ihnen dabei, aus diesen krytischen Beschreibungen eine Strategie zu entwickeln.

Unsere (optionalen) Leistungen für Sie:

Unternehmen nutzen diverse technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um ihre Geschäftsgeheimnisse und Daten zu schützen. Auch die DSGVO fordert den Schutz von personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen diese zu dokumentieren.

gemeinsame Bewertung der vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen

Bereitstellung von Dokumentations-vorlagen der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Entwicklung einer Strategie, den Datenschutz und die Daten-sicherheit zu optimieren.

Überprüfung und Bewertung von technischen und organisatorischen Maßnahmen ihrer Dienstleister (Auftragsver-arbeiter)

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Den Datenschutzkoffer erhalten Sie zu einem einmaligen Pauschalpreis. Die weitergehende Betreuung als Datenschutzbeauftragter und ergänzenden Nutzung unserer Datenschutz-Dokumentationssoftware DigiBizS Solutions berechnen wir mit einer individuellen monatlichen Betreuungspauschale. Weitere Hilfen und Unterstützungsleistungen werden je nach Aufwand berechnet.